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VGH Bayern, 02.08.2018 - 15 ZB 18.764 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
§ 124 Abs. 2 Nr. 1; Nr. 2; VwGO Nr. 4; BauGB § 31 Abs. 2; BayBO Art. 59... Satz 1; BayBO Art. 63 Abs. 2 Satz 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 u. Nr. 4, § 124a Abs. 5 S. 4, § 152 Abs. 1, § 154 Abs. 2; BayBO Art. 59 S. 1, Art. 63 Abs. 2 S. 1, § 65 Abs. 2 S. 1; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 4, § 8 Abs. 2 Nr. 1, § 23; BGB § 242
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung einer genehmigten Wechselwerbeanlage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Baugenehmigung für die Umrüstung einer einseitigen Werbeanlage mit Wechselmodul zu einer zweiseitigen Werbeanlage mit doppelseitigem Wechselmodul
- rewis.io
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung einer genehmigten Wechselwerbeanlage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 31 Abs. 2
Baugenehmigung für die Umrüstung einer einseitigen Werbeanlage mit Wechselmodul zu einer zweiseitigen Werbeanlage mit doppelseitigem Wechselmodul - rechtsportal.de
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Erweiterung einer genehmigten Wechselwerbeanlage (von einseitig auf zweiseitig); Baugrenzen; Grundzüge der Planung; Widerrufsvorbehalt; konkludenter Befreiungsantrag; Funktionslosigkeit; städtebauliche Ordnung; atypische ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 22.02.2018 - Au 5 K 17.113
- VGH Bayern, 02.08.2018 - 15 ZB 18.764
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 25.11.1998 - 26 B 96.3165
Bauordnungsrecht: Zulässigkeit von Werbeanlagen
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2018 - 15 ZB 18.764
Danach waren die Vorschriften des § 23 der Baunutzungsverordnung über die überbaubaren Grundstücksflächen nicht auf Werbeanlagen anzuwenden, weil es sich dabei nicht um Gebäude handele (vgl. U.v. 25.11.1998 - 26 B 96.3165 - BayVBl 1999, 503 = juris Ls und Rn. 17).Ein Widerrufvorbehalt bei einer Baugenehmigung als einem die Vereinbarkeit mit dem öffentlich-rechtlichen Prüfungsmaßstab im Zeitpunkt ihres Erlasses verbindlich und regelmäßig unbefristet feststellenden Verwaltungsakt ist ohne das Vorliegen besonderer Gründe im Einzelfall nicht zulässig (…Molodovsky in Molodovsky/Famers/ Waldmann, BayBO, Stand 1.3.2018, Art. 68 Rn. 102, 104 unter Hinweis auf NdsOVG, U.v. 10.3.2004 - 1 LB 60/03 - NVwZ-RR 2005, 394 = juris Ls und Rn. 30 bis 35; anders wohl BayVGH, U.v. 25.11.1998 - 26 B 96.3165 a.a.O. Rn. 19: Ein Widerruf für den Fall künftiger Verunstaltung durch die Werbeanlage sei der Beklagten vorzubehalten).
- OVG Niedersachsen, 10.03.2004 - 1 LB 60/03
Aufhebung einer erteilten Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbetafel; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2018 - 15 ZB 18.764
Ein Widerrufvorbehalt bei einer Baugenehmigung als einem die Vereinbarkeit mit dem öffentlich-rechtlichen Prüfungsmaßstab im Zeitpunkt ihres Erlasses verbindlich und regelmäßig unbefristet feststellenden Verwaltungsakt ist ohne das Vorliegen besonderer Gründe im Einzelfall nicht zulässig (Molodovsky in Molodovsky/Famers/ Waldmann, BayBO, Stand 1.3.2018, Art. 68 Rn. 102, 104 unter Hinweis auf NdsOVG, U.v. 10.3.2004 - 1 LB 60/03 - NVwZ-RR 2005, 394 = juris Ls und Rn. 30 bis 35;… anders wohl BayVGH, U.v. 25.11.1998 - 26 B 96.3165 a.a.O. Rn. 19: Ein Widerruf für den Fall künftiger Verunstaltung durch die Werbeanlage sei der Beklagten vorzubehalten). - BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01
Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2018 - 15 ZB 18.764
Erst das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 2001 (4 C 1/01 - NVwZ 2002, 90 = juris Ls 2 und Rn. 11 bis 17) stellte klar, dass die Regeln des § 23 BauNVO nicht nur für Gebäude und Gebäudeteile, sondern auch für alle anderen baulichen Anlagen Geltung beanspruchen.
- VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1337
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2018 - 15 ZB 18.764
Wäre die Festsetzung zwar noch nicht vollständig funktionslos, könnte eine Befreiung aber deswegen angezeigt sein, weil die Auswirkungen des Vorhabens der Klägerin nicht mehr entscheidend ins Gewicht fallen, da die Grundkonzeption der Planung an Ort und Stelle durch die bisherige tatsächliche Entwicklung im Baugebiet aufgeweicht und stellenweise vollständig überholt ist (vgl. BayVGH, U.v. 9.8.2007 - 25 B 05.1337 - juris Rn. 35, 41;… VG München, U.v. 3.4.2017 - M 8 K 15.5546 - juris Rn. 18, 34 ff.). - VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574
Funktionslosigkeit eines Baulinienplans und Befreiung von den Festsetzungen des …
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2018 - 15 ZB 18.764
In diesem, insgesamt rund 110 m langen Bereich kann die im Jahr 1965 festgesetzte Baugrenze keinen sinnvollen Beitrag zur städtebaulichen Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB mehr leisten (vgl. zu dieser Anforderung: BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - NVwZ-RR 2017, 483 = juris Rn. 33 m.w.N.). - VG München, 03.04.2017 - M 8 K 15.5546
Baugenehmigung unter Befreiung von dem festgesetzten Bauraumgefüge
Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2018 - 15 ZB 18.764
Wäre die Festsetzung zwar noch nicht vollständig funktionslos, könnte eine Befreiung aber deswegen angezeigt sein, weil die Auswirkungen des Vorhabens der Klägerin nicht mehr entscheidend ins Gewicht fallen, da die Grundkonzeption der Planung an Ort und Stelle durch die bisherige tatsächliche Entwicklung im Baugebiet aufgeweicht und stellenweise vollständig überholt ist (…vgl. BayVGH, U.v. 9.8.2007 - 25 B 05.1337 - juris Rn. 35, 41; VG München, U.v. 3.4.2017 - M 8 K 15.5546 - juris Rn. 18, 34 ff.).
- VG Hamburg, 15.01.2024 - 12 K 2905/21
Aufstockung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses um ein Staffelgeschoss
Schließlich hält es die Kammer nicht für tragfähig, der Beklagten im Rechtsstreit um die Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung die Berufung auf das Antragserfordernis für eine Befreiungsentscheidung zu verwehren (so aber wohl VGH München, Beschl. v. 2.8.2018, 15 ZB 18.764, juris Rn. 15 ff.).Dem entspricht zum einen, dass die Begründung von Befreiungsanträgen nach der forensischen Erfahrung des Gerichts regelmäßig keine zusätzlichen Informationen enthält, die für die Entscheidung über eine Befreiung nach § 31 BauGB zwingend erforderlich wären, und zum anderen, dass sich die Beklagte in der Praxis in einer Vielzahl von Fällen nicht gehindert sieht, die Befreiungsvoraussetzungen - mit negativem Ergebnis - zu prüfen, obwohl ein Befreiungsantrag nicht gestellt worden ist (vgl. auch, die Notwendigkeit für ein Antragserfordernis verneinend, VGH München, Beschl. v. 2.8.2018, 15 ZB 18.764, juris Rn. 17).
- VG München, 16.03.2020 - M 8 K 18.1502
Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus - keine Befreiung von Festsetzung über …
Allerdings kann sich die Baugenehmigungsbehörde im Rechtsstreit um die Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung nicht auf formalen Anforderungen des Art. 63 Abs. 2 Satz 1 BayBO berufen, soweit es um die nur durch Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen herzustellende Vereinbarkeit des Vorhabens mit bundesrechtlichem oder auf der Grundlage von Bundesrecht erlassenem Planungsrecht geht (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764 - juris Rn. 16).Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dies in einem Beschluss vom 2. August 2018 im Verfahren 15 ZB 18.764 (…juris Rn. 17 ff.) wie folgt begründet:.
Entscheidet sie jedoch, wie vorliegend auch die Beklagte jedenfalls hilfsweise, über eine Ausnahme oder Befreiung, kann sie sich - und in der Folge auch das zur Entscheidung berufene Gericht - nicht auf das Fehlen eines entsprechenden Antrags berufen (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764 - juris Rn. 20).
- VG Düsseldorf, 10.11.2022 - 4 K 6544/19
Hochspannungsfreileitung, Niederfrequenzanlage, 110-kV-Freileitung, …
vgl. Bay.VGH, Urteil vom 9. August 2007 - 25 B 05.1337 -, juris, Rn. 41; Bay.VGH, Beschluss vom 2. August 2018 - 15 ZB 18.764 -, juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13. September 2018 - 8 S 2254/17 -, juris Rn. 59 und vom 8. März 2018 - 8 S 1464/15 -, juris, Rn. 113 sowie Beschluss vom 20. September 2016 - 3 S 864/16 -, juris, Rn. 27; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. März 2019 - 9 K 17174/17 -, juris; a.A. wohl Bay.VGH, Beschluss vom 26. Juli 2018 - 2 ZB 17.1656 -, juris.
- VGH Bayern, 23.02.2021 - 9 ZB 20.12
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes
Es ist vielmehr zu dem zutreffenden Ergebnis gekommen, dass mit einer Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe um mehr als das Doppelte jedenfalls von einem Berührtsein des betreffenden Grundzugs der Planung auszugehen ist, selbst wenn man der Meinung wäre, dass die Grundkonzeption der Planung an Ort und Stelle durch die bisherige tatsächliche Entwicklung im Baugebiet "aufgeweicht" sein könnte (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - juris Rn. 39, BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764 - juris Rn. 25; vgl. auch B.v. 26.7.2018 - 2 ZB 17.1656 - juris). - VG Regensburg, 07.12.2021 - RN 6 K 19.2439
Rechtswidrige Baugenehmigung, Erteilte Baugenehmigung, Erteilung der …
Vorliegend wurde die Baugenehmigung am 6. November 2019 erteilt, sodass die ab dem 1. September 2018 geltende Fassung des Art. 59 BayBO ausschlaggebend ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764 - juris; VG München, U.v. 27.1.1999 - M 23 K 98.2778 - juris). - VG Regensburg, 24.11.2020 - RN 6 K 20.92
Erfolglose Klage gegen Nachbarn erteilte Baugenehmigung
Vorliegend wurde die Baugenehmigung am 19. Dezember 2019 erteilt, sodass die ab dem 1. September 2018 geltende Fassung des Art. 59 BayBO anzuwenden ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764 - juris; VG München, U.v. 27.1.1999 - M 23 K 98.2778 - juris). - VG München, 30.09.2019 - M 8 K 17.4074
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung
Nur im Fall eines Abweichungsantrags zählt das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung einer erforderlichen Abweichung ebenso wie das Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Erteilung einer erforderlichen Abweichung zum Pflichtprüfprogramm gemäß Art. 59 Satz 1 Nr. 2 bzw. Art. 60 Satz 1 Nr. 2 BayBO und kann die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen einer Verpflichtungsklage zur Erteilung der (beantragten) Abweichung bzw. zumindest zur Neuverbescheidung des Abweichungsantrags verpflichtet werden (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764 - BeckRS 2018, 20030 Rn. 16 ff.). - VG Regensburg, 19.05.2020 - RN 6 K 19.1137
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus
Vorliegend wurde die Baugenehmigung am 27. Mai 2019 erteilt, sodass die ab dem 1. September 2018 geltende Fassung des Art. 59 BayBO ausschlaggebend ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764 - juris; VG München, U.v. 27.1.1999 - M 23 K 98.2778 - juris). - VG Ansbach, 27.07.2023 - AN 3 S 23.677
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Nachbarklage gegen …
Zum anderen handele es sich bei der Baugenehmigung um eine konkludente Genehmigung (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764). - VG Ansbach, 29.09.2020 - AN 17 K 20.00484
Errichtung einer Dachgaube und Ausbau des Dachgeschosses
Allerdings kann sich die Baugenehmigungsbehörde im Rechtsstreit um die Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung nicht auf formale Anforderungen des Art. 63 Abs. 2 Satz 1 BayBO berufen, soweit es um die nur durch Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen herzustellende Vereinbarkeit des Vorhabens mit bundesrechtlichem oder auf der Grundlage von Bundesrecht erlassenem Planungsrecht, wie es hier der Fall ist, geht (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764 - juris Rn. 16 ff.). - VG München, 24.04.2023 - M 8 K 22.75
Werbeanlage (Digital, Board), Gemengelage, Verunstaltung (hier: verneint)
- VG München, 14.07.2022 - M 8 K 20.5907
Erfolglose Klage auf Erteilung einer bauaufsichtlichen Erlaubnis zur …