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   VGH Bayern, 02.08.2018 - 15 ZB 18.764   

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https://dejure.org/2018,26773
VGH Bayern, 02.08.2018 - 15 ZB 18.764 (https://dejure.org/2018,26773)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.2018 - 15 ZB 18.764 (https://dejure.org/2018,26773)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 2018 - 15 ZB 18.764 (https://dejure.org/2018,26773)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 124 Abs. 2 Nr. 1; Nr. 2; VwGO Nr. 4; BauGB § 31 Abs. 2; BayBO Art. 59... Satz 1; BayBO Art. 63 Abs. 2 Satz 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 u. Nr. 4, § 124a Abs. 5 S. 4, § 152 Abs. 1, § 154 Abs. 2; BayBO Art. 59 S. 1, Art. 63 Abs. 2 S. 1, § 65 Abs. 2 S. 1; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 4, § 8 Abs. 2 Nr. 1, § 23; BGB § 242
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung einer genehmigten Wechselwerbeanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baugenehmigung für die Umrüstung einer einseitigen Werbeanlage mit Wechselmodul zu einer zweiseitigen Werbeanlage mit doppelseitigem Wechselmodul

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung einer genehmigten Wechselwerbeanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2
    Baugenehmigung für die Umrüstung einer einseitigen Werbeanlage mit Wechselmodul zu einer zweiseitigen Werbeanlage mit doppelseitigem Wechselmodul

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Erweiterung einer genehmigten Wechselwerbeanlage (von einseitig auf zweiseitig); Baugrenzen; Grundzüge der Planung; Widerrufsvorbehalt; konkludenter Befreiungsantrag; Funktionslosigkeit; städtebauliche Ordnung; atypische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 25.11.1998 - 26 B 96.3165

    Bauordnungsrecht: Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2018 - 15 ZB 18.764
    Danach waren die Vorschriften des § 23 der Baunutzungsverordnung über die überbaubaren Grundstücksflächen nicht auf Werbeanlagen anzuwenden, weil es sich dabei nicht um Gebäude handele (vgl. U.v. 25.11.1998 - 26 B 96.3165 - BayVBl 1999, 503 = juris Ls und Rn. 17).

    Ein Widerrufvorbehalt bei einer Baugenehmigung als einem die Vereinbarkeit mit dem öffentlich-rechtlichen Prüfungsmaßstab im Zeitpunkt ihres Erlasses verbindlich und regelmäßig unbefristet feststellenden Verwaltungsakt ist ohne das Vorliegen besonderer Gründe im Einzelfall nicht zulässig (Molodovsky in Molodovsky/Famers/ Waldmann, BayBO, Stand 1.3.2018, Art. 68 Rn. 102, 104 unter Hinweis auf NdsOVG, U.v. 10.3.2004 - 1 LB 60/03 - NVwZ-RR 2005, 394 = juris Ls und Rn. 30 bis 35; anders wohl BayVGH, U.v. 25.11.1998 - 26 B 96.3165 a.a.O. Rn. 19: Ein Widerruf für den Fall künftiger Verunstaltung durch die Werbeanlage sei der Beklagten vorzubehalten).

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2004 - 1 LB 60/03

    Aufhebung einer erteilten Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbetafel;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2018 - 15 ZB 18.764
    Ein Widerrufvorbehalt bei einer Baugenehmigung als einem die Vereinbarkeit mit dem öffentlich-rechtlichen Prüfungsmaßstab im Zeitpunkt ihres Erlasses verbindlich und regelmäßig unbefristet feststellenden Verwaltungsakt ist ohne das Vorliegen besonderer Gründe im Einzelfall nicht zulässig (Molodovsky in Molodovsky/Famers/ Waldmann, BayBO, Stand 1.3.2018, Art. 68 Rn. 102, 104 unter Hinweis auf NdsOVG, U.v. 10.3.2004 - 1 LB 60/03 - NVwZ-RR 2005, 394 = juris Ls und Rn. 30 bis 35; anders wohl BayVGH, U.v. 25.11.1998 - 26 B 96.3165 a.a.O. Rn. 19: Ein Widerruf für den Fall künftiger Verunstaltung durch die Werbeanlage sei der Beklagten vorzubehalten).
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2018 - 15 ZB 18.764
    Erst das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 2001 (4 C 1/01 - NVwZ 2002, 90 = juris Ls 2 und Rn. 11 bis 17) stellte klar, dass die Regeln des § 23 BauNVO nicht nur für Gebäude und Gebäudeteile, sondern auch für alle anderen baulichen Anlagen Geltung beanspruchen.
  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1337
    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2018 - 15 ZB 18.764
    Wäre die Festsetzung zwar noch nicht vollständig funktionslos, könnte eine Befreiung aber deswegen angezeigt sein, weil die Auswirkungen des Vorhabens der Klägerin nicht mehr entscheidend ins Gewicht fallen, da die Grundkonzeption der Planung an Ort und Stelle durch die bisherige tatsächliche Entwicklung im Baugebiet aufgeweicht und stellenweise vollständig überholt ist (vgl. BayVGH, U.v. 9.8.2007 - 25 B 05.1337 - juris Rn. 35, 41; VG München, U.v. 3.4.2017 - M 8 K 15.5546 - juris Rn. 18, 34 ff.).
  • VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574

    Funktionslosigkeit eines Baulinienplans und Befreiung von den Festsetzungen des

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2018 - 15 ZB 18.764
    In diesem, insgesamt rund 110 m langen Bereich kann die im Jahr 1965 festgesetzte Baugrenze keinen sinnvollen Beitrag zur städtebaulichen Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB mehr leisten (vgl. zu dieser Anforderung: BayVGH, U.v. 14.12.2016 - 2 B 16.1574 - NVwZ-RR 2017, 483 = juris Rn. 33 m.w.N.).
  • VG München, 03.04.2017 - M 8 K 15.5546

    Baugenehmigung unter Befreiung von dem festgesetzten Bauraumgefüge

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2018 - 15 ZB 18.764
    Wäre die Festsetzung zwar noch nicht vollständig funktionslos, könnte eine Befreiung aber deswegen angezeigt sein, weil die Auswirkungen des Vorhabens der Klägerin nicht mehr entscheidend ins Gewicht fallen, da die Grundkonzeption der Planung an Ort und Stelle durch die bisherige tatsächliche Entwicklung im Baugebiet aufgeweicht und stellenweise vollständig überholt ist (vgl. BayVGH, U.v. 9.8.2007 - 25 B 05.1337 - juris Rn. 35, 41; VG München, U.v. 3.4.2017 - M 8 K 15.5546 - juris Rn. 18, 34 ff.).
  • VG Hamburg, 15.01.2024 - 12 K 2905/21

    Aufstockung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses um ein Staffelgeschoss

    Schließlich hält es die Kammer nicht für tragfähig, der Beklagten im Rechtsstreit um die Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung die Berufung auf das Antragserfordernis für eine Befreiungsentscheidung zu verwehren (so aber wohl VGH München, Beschl. v. 2.8.2018, 15 ZB 18.764, juris Rn. 15 ff.).

    Dem entspricht zum einen, dass die Begründung von Befreiungsanträgen nach der forensischen Erfahrung des Gerichts regelmäßig keine zusätzlichen Informationen enthält, die für die Entscheidung über eine Befreiung nach § 31 BauGB zwingend erforderlich wären, und zum anderen, dass sich die Beklagte in der Praxis in einer Vielzahl von Fällen nicht gehindert sieht, die Befreiungsvoraussetzungen - mit negativem Ergebnis - zu prüfen, obwohl ein Befreiungsantrag nicht gestellt worden ist (vgl. auch, die Notwendigkeit für ein Antragserfordernis verneinend, VGH München, Beschl. v. 2.8.2018, 15 ZB 18.764, juris Rn. 17).

  • VG München, 16.03.2020 - M 8 K 18.1502

    Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus - keine Befreiung von Festsetzung über

    Allerdings kann sich die Baugenehmigungsbehörde im Rechtsstreit um die Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung nicht auf formalen Anforderungen des Art. 63 Abs. 2 Satz 1 BayBO berufen, soweit es um die nur durch Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen herzustellende Vereinbarkeit des Vorhabens mit bundesrechtlichem oder auf der Grundlage von Bundesrecht erlassenem Planungsrecht geht (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764 - juris Rn. 16).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dies in einem Beschluss vom 2. August 2018 im Verfahren 15 ZB 18.764 (juris Rn. 17 ff.) wie folgt begründet:.

    Entscheidet sie jedoch, wie vorliegend auch die Beklagte jedenfalls hilfsweise, über eine Ausnahme oder Befreiung, kann sie sich - und in der Folge auch das zur Entscheidung berufene Gericht - nicht auf das Fehlen eines entsprechenden Antrags berufen (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764 - juris Rn. 20).

  • VG Düsseldorf, 10.11.2022 - 4 K 6544/19

    Hochspannungsfreileitung, Niederfrequenzanlage, 110-kV-Freileitung,

    vgl. Bay.VGH, Urteil vom 9. August 2007 - 25 B 05.1337 -, juris, Rn. 41; Bay.VGH, Beschluss vom 2. August 2018 - 15 ZB 18.764 -, juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13. September 2018 - 8 S 2254/17 -, juris Rn. 59 und vom 8. März 2018 - 8 S 1464/15 -, juris, Rn. 113 sowie Beschluss vom 20. September 2016 - 3 S 864/16 -, juris, Rn. 27; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. März 2019 - 9 K 17174/17 -, juris; a.A. wohl Bay.VGH, Beschluss vom 26. Juli 2018 - 2 ZB 17.1656 -, juris.
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 9 ZB 20.12

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes

    Es ist vielmehr zu dem zutreffenden Ergebnis gekommen, dass mit einer Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe um mehr als das Doppelte jedenfalls von einem Berührtsein des betreffenden Grundzugs der Planung auszugehen ist, selbst wenn man der Meinung wäre, dass die Grundkonzeption der Planung an Ort und Stelle durch die bisherige tatsächliche Entwicklung im Baugebiet "aufgeweicht" sein könnte (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - juris Rn. 39, BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764 - juris Rn. 25; vgl. auch B.v. 26.7.2018 - 2 ZB 17.1656 - juris).
  • VG Regensburg, 07.12.2021 - RN 6 K 19.2439

    Rechtswidrige Baugenehmigung, Erteilte Baugenehmigung, Erteilung der

    Vorliegend wurde die Baugenehmigung am 6. November 2019 erteilt, sodass die ab dem 1. September 2018 geltende Fassung des Art. 59 BayBO ausschlaggebend ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764 - juris; VG München, U.v. 27.1.1999 - M 23 K 98.2778 - juris).
  • VG Regensburg, 24.11.2020 - RN 6 K 20.92

    Erfolglose Klage gegen Nachbarn erteilte Baugenehmigung

    Vorliegend wurde die Baugenehmigung am 19. Dezember 2019 erteilt, sodass die ab dem 1. September 2018 geltende Fassung des Art. 59 BayBO anzuwenden ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764 - juris; VG München, U.v. 27.1.1999 - M 23 K 98.2778 - juris).
  • VG München, 30.09.2019 - M 8 K 17.4074

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung

    Nur im Fall eines Abweichungsantrags zählt das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung einer erforderlichen Abweichung ebenso wie das Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Erteilung einer erforderlichen Abweichung zum Pflichtprüfprogramm gemäß Art. 59 Satz 1 Nr. 2 bzw. Art. 60 Satz 1 Nr. 2 BayBO und kann die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen einer Verpflichtungsklage zur Erteilung der (beantragten) Abweichung bzw. zumindest zur Neuverbescheidung des Abweichungsantrags verpflichtet werden (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764 - BeckRS 2018, 20030 Rn. 16 ff.).
  • VG Regensburg, 19.05.2020 - RN 6 K 19.1137

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus

    Vorliegend wurde die Baugenehmigung am 27. Mai 2019 erteilt, sodass die ab dem 1. September 2018 geltende Fassung des Art. 59 BayBO ausschlaggebend ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764 - juris; VG München, U.v. 27.1.1999 - M 23 K 98.2778 - juris).
  • VG Ansbach, 27.07.2023 - AN 3 S 23.677

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Nachbarklage gegen

    Zum anderen handele es sich bei der Baugenehmigung um eine konkludente Genehmigung (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764).
  • VG Ansbach, 29.09.2020 - AN 17 K 20.00484

    Errichtung einer Dachgaube und Ausbau des Dachgeschosses

    Allerdings kann sich die Baugenehmigungsbehörde im Rechtsstreit um die Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung nicht auf formale Anforderungen des Art. 63 Abs. 2 Satz 1 BayBO berufen, soweit es um die nur durch Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen herzustellende Vereinbarkeit des Vorhabens mit bundesrechtlichem oder auf der Grundlage von Bundesrecht erlassenem Planungsrecht, wie es hier der Fall ist, geht (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 15 ZB 18.764 - juris Rn. 16 ff.).
  • VG München, 24.04.2023 - M 8 K 22.75

    Werbeanlage (Digital, Board), Gemengelage, Verunstaltung (hier: verneint)

  • VG München, 14.07.2022 - M 8 K 20.5907

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer bauaufsichtlichen Erlaubnis zur

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